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   AG Paderborn, 03.03.2021 - 55 C 281/20   

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AG Paderborn, 03.03.2021 - 55 C 281/20 (https://dejure.org/2021,20014)
AG Paderborn, Entscheidung vom 03.03.2021 - 55 C 281/20 (https://dejure.org/2021,20014)
AG Paderborn, Entscheidung vom 03. März 2021 - 55 C 281/20 (https://dejure.org/2021,20014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung und Hausfriedensstörung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrags wegen Lärmbelästigung und Störung des Hausfriedens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechtigt Störung des Hausfriedens zur fristlosen Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnraummiete: Zeitlicher Zusammenhang zwischen Abmahnung und Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berechtigt Störung des Hausfriedens zur fristlosen Kündigung? (IMR 2021, 455)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

    Auszug aus AG Paderborn, 03.03.2021 - 55 C 281/20
    Es ist nach Auffassung des Gerichtes keine besonders schwerwiegende Vertragsverletzung, welche ausnahmsweise schon nach einmaliger Begehung eine Kündigung rechtfertigen würde, wenn die Vertrauensgrundlage des Vertrages endgültig zerstört ist (siehe BGH, MDR 1981, 839), ersichtlich.
  • AG Frankfurt/Main, 26.03.2015 - 33 C 3506/14

    Mieter droht mit Abschneiden von Körperteilen: Fristlose Kündigung

    Auszug aus AG Paderborn, 03.03.2021 - 55 C 281/20
    Nicht nachvollziehbar ist jedoch, wie die Klägerin die behauptete Äußerung des Beklagten mit der in einer zitierten Entscheidung des Amtsgerichtes Frankfurt ( Urt. v. 26.05.2015 - Az. 33 C 3506/14 (30)) zugrundeliegenden ernsthaften Androhung, einem Mitmieter den Penis abzuschneiden, für vergleichbar halten kann.
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